1. Allgemeines
1.1. Roxana De La Cruz Suasnabar ist freiberufliche Hebamme mit Sitz in A-1220 Wienund in dieser Eigenschaft im Hebammenregister des ÖsterreichischenHebammengremiums eingetragen.
1.2. Mit dengegenständlichen AGB wird der Behandlungsvertrag zwischen Roxana De La CruzSuasnabar, BSc (im Folgenden „Wahlhebamme“ genannt), und derSchwangeren/Gebärenden/Wöchnerin (im Folgenden „Klientin“ genannt) im Sinneeines freien Dienstvertrages geregelt.
2. Vertragsabschluss
2.1. DerBehandlungsvertrag zwischen der Wahlhebamme und der Klientin kommt nachUnterzeichnung des Behandlungsvertrages sowie des vereinbarten Leistungspaketszustande.
2.2. DieWahlhebamme ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründenabzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis mit derKlientin nicht erwartet werden kann.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Dergenaue Leistungsinhalt des Behandlungsvertrages ergibt sich aus dem zwischender Wahlhebamme und der Klientin vereinbarten Leistungspaket.
3.2. DieWahlhebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einenbestimmten Ort gebunden. Die Leistungserbringung kann am Wohnsitz der Klientinoder in der Hebammenordination erfolgen.
4. Mitwirkungspflichten der Klientin
4.1. DieKlientin ist verpflichtet, der Wahlhebamme wahrheitsgemäße Angaben über jeneUmstände mitzuteilen, die für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und derGesundheit der Klientin sowie der Neugeborenen und Säuglinge erforderlich sind.Insbesondere sind gesundheitliche Beschwerden oder Beeinträchtigungenmitzuteilen.
4.2. DieKlientin hat der Wahlhebamme im Rahmen der Erstanamnese alle erforderlichenInformationen zu erteilen. Diese Mitwirkungspflicht gilt auch für alle weiterenAnamnesen.
4.3.Änderungen der Personendaten oder des Wohnsitzes sind der Wahlhebammeunverzüglich mitzuteilen.
4.4.Hinsichtlich der anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen und Geheimnisseist die Wahlhebamme gemäß § 7 Hebammengesetz (HebG) zur Verschwiegenheitverpflichtet.
4.5. BeiVerhinderung der Wahlhebamme wird nach Möglichkeit eine Vertretungshebammeorganisiert. Ist diese Vertretung für die Klientin nicht akzeptabel, hat sichdie Klientin selbst um eine alternative Betreuung zu bemühen.
4.6. Solltedie Wahlhebamme nicht erreichbar sein, ist die Klientin verpflichtet, Kontaktmit einem Krankenhaus aufzunehmen.
4.7. Solltedie Wahlhebamme auf einen telefonischen Kontaktversuch nicht unmittelbarantworten, ist die Kontaktaufnahme weiterhin zu versuchen, außer es handeltsich um einen Notfall. In diesem Fall ist unverzüglich eine Klinik aufzusuchen.
4.8. DieKontaktaufnahme sollte vorzugsweise telefonisch erfolgen und nicht per SMS.
4.9. DieWahlhebamme kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Klientin ihreMitwirkungspflichten verletzt.
5. Termine
5.1. Terminewerden individuell vereinbart und sind verbindlich einzuhalten.
5.2. Kannein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden, ist dies mindestens 24Stunden vorher telefonisch oder persönlich mitzuteilen.
5.3. Erfolgtkeine fristgerechte Absage oder wird ein Termin unentschuldigt nichtwahrgenommen, wird das vereinbarte Honorar dennoch in Rechnung gestellt. DieseKosten werden von der Krankenkasse nicht rückerstattet.
6. Vertretungsbefugnis
6.1. DieWahlhebamme erbringt die Leistungen grundsätzlich persönlich, kann sich jedochdurch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegtdenselben Verpflichtungen, insbesondere der Verschwiegenheitspflicht.
6.2. BeiVerhinderung bemüht sich die Wahlhebamme um eine professionelleWeiterversorgung der Klientin. Auch eine Überweisung an eine Klinik gilt alsprofessionelle Weiterversorgung.
7. Haftung
7.1. DieWahlhebamme haftet nicht für Schäden aus leicht fahrlässigem Verhalten,ausgenommen Personenschäden.
8. Dienstverhinderung
8.1. ImFalle von Krankheit oder längerer Abwesenheit informiert die Wahlhebamme dieKlientin unverzüglich bzw. bei geplanter Abwesenheit spätestens zwei Wochen imVoraus.
9. Kosten der Betreuung, Beratung undPflege
9.1. DieLeistungen werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt. DerHonoraranspruch entsteht mit der Erbringung der jeweiligen Einzelleistung.
9.2.Unterbleibt eine Leistung ohne Verschulden der Wahlhebamme, obwohl diese zurLeistung bereit war, besteht Anspruch auf Vergütung gemäß Punkt 5.3.
9.3. DieKosten werden der Klientin mittels Preisliste bekanntgegeben. Es handelt sichum umsatzsteuerfreie Nettobeträge.
9.4. PrivateKrankenversicherungen (z. B. KFL, LKUF) oder Zusatzversicherungen übernehmenteilweise höhere Kostenanteile. Eine frühzeitige Abklärung wird empfohlen.
10. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen werden individuellvereinbart. Ohne gesonderte Vereinbarung erfolgt die Rechnungslegung nachAbschluss der Betreuung.
Die Rechnung wird digital per E-Mail oderMMS übermittelt und kann gemeinsam mit der Zahlungsbestätigung bei derjeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.
11. Zahlungsverzug
11.1. BeiZahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 4 %)verrechnet.
11.2. Fürjede Mahnung können Mahnspesen in Höhe von 10,00 € verrechnet werden.
12. Vertragsauflösung
12.1. BeideVertragsparteien können den Behandlungsvertrag jederzeit schriftlich und ohneAngabe von Gründen auflösen.
12.2. DieWahlhebamme kann den Vertrag unter Wahrung der Schutz- und Sorgfaltspflichteneinseitig beenden. Eine Verpflichtung zur Organisation einer Ersatzhebammebesteht nicht.
12.3. DieWahlhebamme ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, insbesondere wennBeratungsinhalte nicht beachtet werden oder notwendige Angaben unvollständigbzw. unrichtig sind.
12.4. DerHonoraranspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt jedenfalls bestehen.
13. Vertragsänderungen
Vertragsänderungen bedürfen derSchriftform. Mündliche Nebenabreden sind unzulässig.
14. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag giltdas sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Sollteeine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit derübrigen Bestimmungen unberührt.
15.2.Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene Regelung, die demwirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
15.3. BeiWidersprüchen gelten folgende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge:
a) Hebammengesetz (HebG)
b) Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
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